I. Geltungsbereich:
1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der AGF GmbH gelten gegenüber
Unternehmern, juristischen Personen und Privatpersonen.
2. Die AGB gelten für alle zwischen der AGF GmbH und dem Kunden/Auftraggeber geschlossenen Verträge.
3. Mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung oder aber eines vom Kunden/Auftraggeber und einer berechtigten Person der AGF GmbH in den Geschäftsräumen der AGF GmbH unterzeichneten Kostenvoranschlags gelten die AGB als angenommen.
4. Sofern keine Unterzeichnung bei Vertragsabschluss erfolgt sein sollte, gelten die AGB spätestens mit Entgegennahme der beauftragten Leistung als angenommen.
II Vertragsschluss:
1. Ein vom Kunden/Auftraggeber und einer berechtigten Person der AGF GmbH in den Geschäftsräumen der AGF GmbH unterzeichneter Kostenvoranschlag stellt einen bindenden Vertrag dar, sofern keine gesonderte vom Kunden/Auftraggeber unterzeichnete Auftragsbestätigung vorliegen sollte. In diesem Fall ist der Kostenvoranschlag für den Inhalt des Vertrages und den Umfang der Reparatur maßgebend.
2. Mit Auftragserteilung ist die AGF GmbH berechtigt, Unteraufträge zu erteilen, Probefahrten sowie Überführungsfahrten durch Mitarbeiter durchzuführen. Probefahrten während der Geschäftszeiten werden nach Zeit berechnet. Werden Fahrten von der Arbeitsstätte zum Wohnsitz eines Mitarbeiters bzw. vom Wohnsitz zur Arbeitsstätte als Probefahrten genutzt, erfolgt keine Berechnung der Probefahrt gegenüber dem Kunden/Auftraggeber.
3. Seitens der AGF GmbH wird eine Reparatur/Getriebeüberholung mittlerer Qualität und Güte in dem vertraglich vereinbarten Umfang geschuldet. Der Kunde/Auftraggeber wurde darauf hingewiesen, dass mit einer Überholung und Instandsetzung kein „Neuteil“ geschaffen wird. Sofern sich nach durchgeführter Reparatur herausstellt, dass zwar die überholte Mechanik mängelfrei funktioniert, die Mechatronik des Fahrzeuges (in die seitens der AGF GmbH nicht eingegriffen wurde) hingegen nicht, führt dies nicht zu Mangelhaftigkeit der Leistung der AGF GmbH.
III. Preise/Rechnungsstellung:
1. Die AGF GmbH ist an die im Kostenvoranschlag genannten Preise für die Dauer von drei Wochen gebunden.
2. Soweit möglich, wird dem Kunden ohnehin bei Vertragsschluss der voraussichtliche Reparaturpreis genannt. Kann die Reparatur zu diesem Preis nicht durchgeführt werden oder hält die AGF GmbH während der Reparatur die Durchführung weiterer Reparaturarbeiten für erforderlich, so ist das Einverständnis des Kunden/Auftraggebers einzuholen, sofern die kalkulierten Kosten um mehr als 15 % überschritten werden.
3. Die AGF GmbH ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine individuell zu verhandelnde Vorauszahlung vom Kunden/Auftraggeber zu verlangen.
4. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene und zu belegende Aufwand (z.B. die Arbeitszeit zur Fehleranalyse) werden dem Kunden/Auftraggeber in Rechnung gestellt, sofern keine unmittelbare Beauftragung der AGF GmbH entsprechend des Kostenvoranschlags, aus von der AGF GmbH nicht zu vertretenden Gründen, erfolgt. Auf den Kostenvoranschlag erfolgte Zahlungen werden auf eine spätere Reparatur entsprechend des Kostenvoranschlags verrechnet.
5. Erweist sich der Vertragsgegenstand während der Durchführung der Reparatur als nicht reparabel oder ist ein wesentlich höherer Reparaturaufwand als angenommen und üblich erforderlich, wird die AGF GmbH dies dem Kunden/Auftraggeber unverzüglich mitteilen. Erfolgt keine Ausweitung des Reparaturauftrags, haftet die AGF GmbH nicht für Schäden am Reparaturgegenstand, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde/Auftraggeber beruft. Ein Erfolg der Reparatur wird in diesem Fall nicht geschuldet. Ferner ist die AGF GmbH in diesem Fall berechtigt den Vertrag zu kündigen. Hinsichtlich der bis dahin angefallenen Kosten verhält es sich in diesem Fall wie zuvor unter Ziffer III. Nr 4..
6. Bei Rechnungserstellung für Reparaturen sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Bei Rechnungsstellung für Getriebeüberholungen sind die Preise für Arbeitsleistungen einzeln aufzuführen, die Preise für verwendete Materialien erfolgt hingegen pauschal. Die Preise geltend jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7. Die Aufrechnung des Kunden/Auftraggebers mit nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist nicht statthaft.
IV. Lieferung/Lieferfristen:
1. Die seitens der AGF GmbH genannten Fertigstellungstermine sind unverbindlich. Eine Lieferfrist gilt nur dann als verbindlich vereinbart, wenn sie seitens der AGF GmbH schriftlich bestätigt wurde. Im Falle einer verspäteten Lieferung des zu reparierenden Vertragsgegenstandes ist eine neue Lieferfrist zu vereinbaren. Gleiches gilt bei einer Auftragserweiterung bzw. bei Feststellung weiterer Schäden.
2. Der verbindliche Liefertermin wird ausschließlich unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Lieferung der Ersatzteile durch den Hersteller und/oder den Lieferanten vereinbart. Bei verzögerter Lieferung verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist angemessen.
3. Mit der Lieferung in Verzug gerät die AGF GmbH erst, wenn der Kunde/Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Bei einer verspäteten Reparatur sind Schadensersatzansprüche gegen die AGF GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegeben.
4. Sofern das reparierte/instandgesetzte Fahrzeugteil oder aber das gesamte Fahrzeug zum Auftraggeber gesandt/überführt wird, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden/Auftraggebers.
V. Zahlung und Abnahme:
1. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag bei Abnahme/Abholung des Auftragsgegenstands in der Werkstatt in bar zu zahlen. Erfolgt eine Zahlung mittels Kreditkarte oder PayPal, ist die AGF GmbH berechtigt, Zusatzgebühren in Höhe von 3 % der Rechnungssumme zu erheben.
2. Erfolgt keine Abholung innerhalb von drei Werktagen nach telefonisch angezeigter Fertigstellung der beauftragten Reparatur und Übersendung der entsprechenden Rechnung, ist der Rechnungsbetrag zur sofortigen Zahlung auf das auf der Rechnung benannte Konto der AGF GmbH fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz berechnet.
3. Bei Nichtabholung innerhalb einer Frist von drei Werktagen nach telefonischer Fertigstellunganzeige ist die AGF GmbH berechtigt, Lager-/Standkosten in üblicher Höhe geltend zu machen, mindestens jedoch netto EUR 10,00/Tag.
4. Die AGF GmbH ist berechtigt, das Fahrzeug nach Fertigstellung auf öffentlichen Straßen bzw. Parkplätzen abzustellen.
5. Sofern ein repariertes oder überholtes Fahrzeugteil an den Kunden geliefert wird, hat der Kunde/Auftraggeber dieses unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Sofern eine Mängelrüge nicht innerhalb von drei Tagen nach Lieferung zugeht, gilt die Sache als abgenommen in dem erhaltenen Zustand.
6. Der AGF GmbH steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in ihren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früheren durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen und der Auftragsgegenstand dem Kunden/Auftraggeber gehört.
VI. Gewährleistung, Haftung:
1. Erfolgt durch die AGF GmbH nur die Übersendung eines reparierten oder überholten Bauteils und erfolgt der Einbau durch den Kunden/Auftraggeber, wird keine Gewährleistung durch die AGF GmbH übernommen, es sei denn, der Kunde/Auftraggeber übersendet unverzüglich (innerhalb von 14 Tagen) an die AGF GmbH einen Einbaunachweis einer Fachwerkstatt. Hierbei ist insbesondere anzugeben, die Qualität und Menge des eingefüllten Öls sowie die Km-Laufleistung und der Montagetag nebst verantwortlichem Kundendiensttechniker. Ferner ist sicherzustellen, dass die Software des Fahrzeugs auf dem aktuellsten Stand ist.
2. Die AGF GmbH gewährt auf von ihr gelieferte Ersatzteile, Fahrzeugteile und / oder Reparaturen / Instandsetzungen eine Gewährleistung von 12 Monaten, sofern die Rechnung vom Kunden/Auftraggeber vollständig gezahlt wurde und der Einbau durch die AGF GmbH erfolgte. Voraussetzung für den Gewährleistungsanspruch ist, dass während der Nutzung stets mit dem richtigen Ölstand und der zugelassenen Spezifikation des Öls gefahren wird und Ölwechselintervalle eingehalten werden. Nach 2.000 Kilometern ist eine für den Kunden/Auftraggeber kostenfreie Einfahrkontrolle bei der AGF GmbH durchzuführen.
3. Nicht von der Gewährleistung abgedeckt sind sämtliche elektrischen und elektronischen Komponenten, soweit sie nicht auf ausdrücklichen und schriftlich vereinbarten Kundenwunsch durch entsprechende Neuteile ersetzt worden sind. Dies gilt auch für Schäden, die durch defekte elektrische und elektronischen Komponenten entstehen. Sensoren, Magnetventile, Schaltschieber und die Mechatronik sind von der Gewährleistung nur umfasst, sofern diese Bauteile bei der Instandsetzung erneuert wurden.
4. Sofern der Kunde/Vertragspartner nach durchgeführter Reparatur/Instandsetzung in die Elektronik des Fahrzeugs eingreift (Tuning/Chiptuning/Steuergerät) erlischt der Gewährleistungsanspruch. Ebenso verhält es sich so, wenn das Fahrzeug auf Rennstrecken genutzt wird.
5. Der Kunde/Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich anzuzeigen und der AGF GmbH die Möglichkeit der Nachbesserung einzuräumen. Die AGF GmbH ist zur dreifachen Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Das Fehlschlagen der Nachbesserungsversuche ist der AGF GmbH unter angemessener Fristsetzung jeweils schriftlich mitzuteilen.
6. Es besteht kein Anspruch des Kunden/Auftraggebers auf ein Ersatzfahrzeug bzw. Abschleppkostenerstattung.
7. Sofern sich bei der Mängelbeseitigung herausstellt, dass ein Mangel nicht vorgelegen hat oder dass ein solcher auf unzulässige Eingriffe oder Bedienungsfehler des Kunden/Auftraggebers oder Dritter zurückzuführen ist, hat der Kunde/Auftraggeber den entstandenen Kostenaufwand zu tragen.
8. Von der Gewährleistung sind Schäden aufgrund von Abnutzung / Verschleiß, unsachgemäßem Gebrauch; Bedienungsfehler und mangelhafter Wartung ausgeschlossen.
9. Schadensersatzansprüche – auch Mangelfolgekosten – werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch die AGF GmbH.
VII. Gerichtsstand:
Als Gerichtsstand gilt Frankfurt am Main als vereinbart.